Kosten - Rechtsanwaltskanzlei Ralf Beyer & Susanne Brehmer | Schönebeck Elbe

Rechtsanwaltskanzlei Beyer & Brehmer
Schönebeck (Elbe)
Direkt zum Seiteninhalt

Kosten

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz regelt die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für ihre anwaltlichen Tätigkeiten.
Die Abrechnung der Rechtsanwaltsgebühren erfolgt nach dem Gegenstandswert der dem Auftrag zu Grunde liegenden Sache, soweit Sie keine anderslautende Mitteilung erhalten.

Bei einer Erstberatung betragen die Gebühren für den Verbraucher max. 190,00 Euro zuzüglich ggf. angefallener Auslagen und Mehrwertsteuer.

Die Höhe der Gebühren ist von folgenden Faktoren abhängig: Gegenstandswert, Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, Bedeutung der Angelegenheit sowie Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers.
Zurück zum Seiteninhalt