Rechtschutzversicherung
Rechtsschutzversicherung:
Soweit Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, erhalten Sie die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten bei Vorliegen einer Deckungszusage des Versicherers ganz oder teilweise erstattet. Die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung wird von uns für Sie übernommen.